Inspektion Brandfallsteuerungen
gemäß TRVB 151 S
Brandfallsteuerungen
sind in der TRVB 151 S beschrieben. Zweck der TRVB 151 S ist es, einheitliche Mindestanforderungen für ein Brandfallsteuersystem festzulegen. Da es derzeit österreichweit keinerlei gesetzlichen Regelungen für die Vorschreibung und Ausführung von Brandfallsteuersystemen mit Ausnahme der allgemeinen Systemanforderungen gemäß ÖNORM F 3001 gibt, soll diese Richtlinie einerseits Hilfestellung bei der Vorschreibung von Brandfallsteuerungen durch Erklärung wesentlicher Sachverhalte und Zusammenhänge geben, andererseits Festlegungen hinsichtlich der Ausführung derselben treffen.
Abschlussüberprüfung von Brandfallsteuerungen
Jede neu errichtete Brandfallsteuerung ist vom Betreiber einer Abschlussüberprüfung durch eine akkreditierte Inspektionsstelle unterziehen zu lassen.
Inspektion von Brandfallsteuerungen
Brandfallsteuerungssysteme sind alle 2 Jahre einer Inspektion durch eine akkreditierte Inspektionsstelle unterziehen zu lassen.