Zertifizierung

von Fachfirmen für Brandmeldeanlagen

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Nach den Forderungen der TRVB 123 S  „Brandmeldeanlagen“ sind Fachfirmen für Brandmeldeanlagen, die Planung, Projektierung, Montage (Installation), Inbetriebnahme und Instandhaltung (Wartung) durchführen, von einer hierfür akkreditierten Zertifizierungsstelle zu zertifizieren. Diese Anerkennungsverfahren sind entsprechend der ÖNORM F 3700 „Anlagentechnische Brandschutzsysteme – Allgemeine Anforderungen und Anforderungen an die Fachfirmen – Nationale Anwendungsregelungen in Ergänzung zu ÖVE/ÖNORM EN 16763“ durchzuführen.

Die ÜBZERT Überwachungs- und Zertifizierungsstelle der Beratungsstelle für Brand- und Umweltschutz GmbH (ÜBZERT der BFBU), welche aufgrund der Akkreditierung durch das zuständige Ministerium (Akkreditierung Austria) die Berechtigung besitzt Zertifizierungen entsprechend ÖNORM EN 17065 „Konformitätsbewertung- Anforderungen an Stellen die Produkte, Prozesse und Dienstleistungen zertifizieren“ durchzuführen sowie das Staatswappen und das Akkreditierungslogo der Zertifizierungs- und Überwachungsstellen zu tragen.

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Antrag auf
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Richtlinien BMA
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Gebühreninformation
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