Inspektionen Allgemeines
Inspektionen von Bandschutzanlagen
Inspektion und Abnahme
Die ÜBZERT Überwachungs- und Zertifizierungsstelle der Beratungsstelle für Brand- und Umweltschutz GmbH (ÜBZERT der BFBU) überwacht auf Antrag Brandschutzanlagen gemäß der gültigen und anzuwendenden Normen und Richtlinien.
Beispiele für derzeit anzuwendende Normen und Richtlinien in der jeweils gültigen Fassung:
- für Brandmeldeanlagen BMA: TRVB 123 S, ÖNORM F 3070
- für Brandfallsteuerungen: TRVB 151 S
- für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen: TRVB 125 S
- für Sprinkleranlagen und Erweiterte automatische Löschhilfeanlagen: TRVB 127 S
- für CO2-Gaslöschanlagen TRVB 140 S
- für automatische Löschanlagen gasförmige Sonderlöschmittel: TRVB 152 S
- für elektroakustische Notfallsysteme TRVB 158 S, ÖNORM F 3074
Zugang zum Inspektionssverfahren haben Betreiber und Fachunternehmen, welche für die Errichtung, den Betrieb und die Erhaltung einer Brandschutzanlage verantwortlich sind.