Inspektion Brandmeldeanlagen

gemäß TRVB S 123

Abschlussüberprüfung von Brandmeldeanlagen

Jede neu errichtete Brandmeldeanlage ist vom Betreiber einer Abschlussüberprüfung durch eine akkreditierte Inspektionsstelle unterziehen zu lassen.

Inspektion von Brandmeldeanlagen

Brandmeldeanlagen sind alle 2 Jahre einer Inspektion durch eine akkreditierte Inspektionsstelle unterziehen zu lassen.

Richtlinie Inspektion Brandschutzanlagen

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Antrag Inspektion
Brandschutzanlagen

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Unterlagen/Infos
Inspektionen/Revisionen

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Liste
der TRVB´s

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