Inspektion Steigleitungen
gemäß TRVB 121 O
Steigleitungen
Zur Brandbekämpfung mit Einsatzgeräten der Feuerwehr können nur jene Wandhydranten herangezogen werden, die mit einer normgemäßen C – Kupplung ausgestattet sind.
Steigleitungen erleichtern das rasche Eingreifen der Feuerwehr, indem sie zeitraubendes Auslegen von Schläuchen teilweise oder gänzlich überflüssig machen. Aus einsatztaktischen Gründen sind nasse Steigleitungen vorzuziehen.
Steigleitungen sind bereits während der Bauführung Zug um Zug mit dem Rohbau funktionsfähig zu installieren.
Die Abschlußüberprüfung und die Inspektion von Löschwasseranlagen hatt durch eine Person zu erfolgen, welche über die erforderliche Fachkenntnis, Prüfpraxis sowie die erforderlichen Messgeräte verfügt.