Inspektion Rauch- und Wärmeabzugsanlagen

gemäß TRVB 125 S

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen

Sicherung der Fluchtwege

durch eine RWA Rauch und Wärmeabzuganlagen

Durch eine sofort nach Brandentstehung wirksam werdende RWA wird über den Zeitraum von der Brandentstehung bis zur Erreichung der Brandgröße des Bemessungsbrandes eine für die Flucht ausreichende rauchfreie Schicht über dem Fußboden aufrecht erhalten.

Die selbstständige Flucht von Personen ohne gefährliche Beeinträchtigung der Sicht und der Atmungsmöglichkeit wird damit begünstigt.

Zur Sicherung der Fluchtwege ist es erforderlich, die RWA über die Brandkenngröße Rauch anzusteuern. Dies hat grundsätzlich über eine automatische Brandmeldeanlage zu erfolgen.

RWA sind alle 2 Jahre einer Inspektion durch eine hierfür akkreditierte Inspektionsstelle unterziehen zu lassen. (aus TRVB 125 S)

Richtlinie Inspektion Brandschutzanlagen

als PDF laden

Antrag Inspektion
Brandschutzanlagen

als PDF laden

Unterlagen/Infos
Inspektionen/Revisionen

als PDF laden

Liste
der TRVB´s

als PDF laden