Inspektion Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
gemäß TRVB 125 S
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
Sicherung der Fluchtwege
durch eine RWA Rauch und Wärmeabzuganlagen
Durch eine sofort nach Brandentstehung wirksam werdende RWA wird über den Zeitraum von der Brandentstehung bis zur Erreichung der Brandgröße des Bemessungsbrandes eine für die Flucht ausreichende rauchfreie Schicht über dem Fußboden aufrecht erhalten.
Die selbstständige Flucht von Personen ohne gefährliche Beeinträchtigung der Sicht und der Atmungsmöglichkeit wird damit begünstigt.
Zur Sicherung der Fluchtwege ist es erforderlich, die RWA über die Brandkenngröße Rauch anzusteuern. Dies hat grundsätzlich über eine automatische Brandmeldeanlage zu erfolgen.
RWA sind alle 2 Jahre einer Inspektion durch eine hierfür akkreditierte Inspektionsstelle unterziehen zu lassen. (aus TRVB 125 S)