Inspektion Gaslöschanlagen
gemäß TRVB S 123
Gaslöschanlagen
Die in in einer Gaslöschanlage verwendeten Löschmittel sind elektrisch nichtleitende Gase, welche zum Löschen von Bränden geeignet sind und keinen Rückstand hinterlassen. Jedes der beschriebenen Löschgase muss von den zuständigen Stellen (BM f. Umwelt, Zentralarbeitsinspektorat) für eine Anwendung als Löschmittel genehmigt bzw. freigegeben sein.
Die Planung, Installation, Wartung und Instandhaltung einer Löschanlage mit gasförmigen Löschmitteln darf nur von Personen oder Firmen durchgeführt werden, die eine dementsprechende Erfahrung auf dem Gebiet von Löschsystemen mit gasförmigen Löschmitteln und Sonderlöschmitteln besitzen (Fachkräfte, Fachfirmen).
Automatische Löschanlagen mit gasförmigen Sonderlöschmitteln sind jährlich einer Revision durch eine staatlich akkreditierte Inspektionsstelle unterziehen zu lassen.