Inspektion Brandmeldeanlagen
gemäß TRVB S 123
Abschlussüberprüfung von Brandmeldeanlagen
Jede neu errichtete Brandmeldeanlage ist vom Betreiber einer Abschlussüberprüfung durch eine akkreditierte Inspektionsstelle unterziehen zu lassen.
Inspektion von Brandmeldeanlagen
Brandmeldeanlagen sind alle 2 Jahre einer Inspektion durch eine akkreditierte Inspektionsstelle unterziehen zu lassen.