Inspektionen Allgemeines

Inspektionen von Bandschutzanlagen

Inspektion und Abnahme

Die ÜBZERT Überwachungs- und Zertifizierungsstelle der Beratungsstelle für Brand- und Umweltschutz GmbH (ÜBZERT der BFBU) überwacht auf Antrag Brandschutzanlagen gemäß der gültigen und anzuwendenden Normen und Richtlinien.

Beispiele für derzeit anzuwendende Normen und Richtlinien in der jeweils gültigen Fassung:

  • für Brandmeldeanlagen BMA: TRVB 123 S, ÖNORM F 3070
  • für Brandfallsteuerungen: TRVB 151 S
  • für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen: TRVB 125 S
  • für Sprinkleranlagen und Erweiterte automatische Löschhilfeanlagen: TRVB 127 S
  • für CO2-Gaslöschanlagen TRVB 140 S
  • für automatische Löschanlagen gasförmige Sonderlöschmittel: TRVB 152 S
  • für elektroakustische Notfallsysteme TRVB 158 S, ÖNORM F 3074

Zugang zum Inspektionssverfahren haben Betreiber und Fachunternehmen, welche für die Errichtung, den Betrieb und die Erhaltung einer Brandschutzanlage verantwortlich sind.

 

Downloads

Richtlinie Inspektion Brandschutzanlagen

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Liste
der TRVB´s

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